Abfindung zum Immobilienerwerb nutzen – 3 Tipps für Arbeitnehmer


Eine Abfindung beim Verlust des Arbeitsplatzes zum Immobilienerwerb nutzen – das ist normalerweise nicht das erste, was man beim Thema Abfindung denkt. Denn ein Jobverlust kann eine sehr schwierige Situation begründen. Oft bekommt man eine Abfindungszahlung als Entschädigung für den Jobverlust. Die Höhe der Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber ist aber abhängig von verschiedenen Umständen – kann bei hohem Gehalt, langer Betriebszugehörigkeit und “krass unwirksamer Kündigung” aber durchaus sechststellig sein. Mit Gehaltszahlungen bis zum Austritt, Boni, Provisionen, sonstige Ansprüche kann eine Summe zusammen kommen, wo man sich fragt: Was soll man damit anfangen? Wir kennen einige Ex-Kollegen, die ihren Immobilienerwerb aber genau so finanziert haben. Und halten das auch für eine grundsätzlich gute Idee – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr dazu im Artikel.

Wann kann man überhaupt eine Abfindung zum Immobilienerwerb nutzen?

Eines vorweg, natürlich hat man nicht immer einen Anspruch auf Abfindung, wenn man seinen Job verliert. Damit ist die Abfindung zur Finanzierung eines Hauskaufs aber kein “Exot”, denn es wird sehr häufig “einfach gezahlt”. Die Höhe der Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber ist abhängig von verschiedenen Umständen. Beispielsweise Ihrem Alter und Ihrer Betriebszugehörigkeitsdauer und einem evtl. Son­derkündi­gungs­schutz („Unkünd­bar­keit“, wie z.B. für Be­triebsräte, Schwer­be­hin­der­te, schwan­ge­re Ar­beit­neh­me­rin­nen oder “El­tern­zeit­ler”). Daneben hängt die Höhe auch von der “Güte” der Kündigung, also dem Bestehen von Kündigungsgründen oder dem Einhalten der formalen An­for­de­run­gen an eine Kündigung ab.

Neben diesen “rechtlichen” gibt es auch zahlreiche praktische Unterschiede. Größere Betriebe zahlen im Durchschnitt mehr als das dreifache wie Kleinbetriebe. Ein Beispiel war in den letzen Monaten die BAYER, die im Rahmen eines Programms bis zu 52,5 Monatsgehälter an deutsche Belegschaft auszahlte. Diese Höhe der Abfindung kommt dadurch zu Stande, dass BAYER Stellen abbauen will, obwohl betriebsbedingte Kündigungen bei BAYER in Deutschland bis Ende 2026 ausgeschlossen sind. Da kommen für leitende Mitarbeiter mit langer Betriebszugehörigkeit schnell auch mal eine halbe Million Abfindung zusammen. Eine ausreichende Abfindung zum Immobilienerwerb!

Warum Immobilienerwerb mit Abfindung?

Es gibt viele Möglichkeiten, eine Abfindung zu nutzen. Wir glauben, dass es eine sehr gute Idee ist , die Abfindungszahlung zum Erwerb einer Immobilie zu verwenden. Hier die wichtigsten 3 Gründe:

  • Unabhängigkeit: Wenn du eine eigene Immobilie besitzt, bist du unabhängiger von Vermietern und steigenden Mietpreisen. Du hast die Kontrolle über dein Zuhause und musst keine Angst vor einer Kündigung des Mietvertrages haben
  • Sicherheit und Stabilität: Der Kauf einer Immobilie gibt dir und deiner Familie ein sicheres Zuhause. In unsicheren Zeiten ist es beruhigend zu wissen, dass man ein festes Dach über dem Kopf hat.
  • Langfristige Wertsteigerung: Immobilien sind oft eine gute Investition. Im Laufe der Zeit steigt der Wert einer Immobilie in der Regel. Das bedeutet, dass dein Geld nicht nur sicher ist, sondern auch wachsen wird. Auch das ein guter Grund, die Abfindung zum Immobilienerwerb zu nutzen!

Reicht meine Abfindung zum Immobilienerwerb?

Die Höhe der Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber ist – wie gesagt – abhängig von zahlreichen Umständen. Z.B. Ihrem Alter und Ihrer Betriebszugehörigkeitsdauer und einem evtl. Son­derkündi­gungs­schutz („Unkünd­bar­keit“, wie z.B. für Be­triebsräte, Schwer­be­hin­der­te, schwan­ge­re Ar­beit­neh­me­rin­nen oder “El­tern­zeit­ler”). Daneben hängt die Höhe auch von der “Qualität” der Kündigung, also z.B. dem Bestehen von Kündigungsgründen oder dem Einhalten der formalen An­for­de­run­gen an eine Kündigung ab.

Neben diesen “rechtlichen” gibt es auch zahlreiche praktische Unterschiede. Größere Betriebe zahlen im Durchschnitt mehr als das dreifache wie Kleinbetriebe. Pauschal lässt sich das also kaum sagen. Zumindest aber hängt die Höhe der Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber ab von der Höhe des letztes Gehalts, der Dauer de Betriebszugehörigkeit und dem Multiplikator, dem sog. “Faktor“. Zur Grobschätzung der Abfindungshöhe  – insbesondere des “Faktors” – gibt es  einige “Faustformeln”: 

  • Am weitesten verbreitet ist eine Formel, wonach die “Regelabfindung” basierend auf einem Faktor von ca. 0.5 (mal Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung) ermittelt wird. Dann würde eine  Arbeitnehmerin, die 10 Jahre beschäftigt war und zuletzt monatlich 3.000 € verdiente, eine Abfindung von 15.000 € erhalten (also 0,5 * 3.000 € * 10 Jahre). Die drei zentralen Größen sind also der Faktor (0,5), die Höhe des zuletzt gezahlten Monatsgehalts („brutto“) und die Beschäftigungsdauer im Unternehmen (in Jahren). 
  • Bei einer anderen “Faustformel” wird das Lebensalter stärker berücksichtigt. Der Faktor von 0,5 kann bei 0,75 oder 1,0 liegen. Im Beispiel oben würde die 52-jährige Arbeitnehmerin danach eine Abfindung von 30.000 € erhalten (also 1,0 * 3.000 € * 10 Jahre).  

In der Praxis kommt es für die Abfindung zum Immobilienerwerb nicht nur auf die Umstände des Arbeitnehmers, sondern auch auf zahlreiche andere Einflussgrößen an, wie beispielsweise:

  • Arbeitsgerichtsbezirk 
  • Unternehmensgröße
  • Son­derkündi­gungs­schutz („Unkünd­bar­keit“, wie z.B. für Be­triebsräte, Schwer­be­hin­der­te, schwan­ge­re Ar­beit­neh­me­rin­nen oder “El­tern­zeit­ler”). 
  • Wirksamkeit und  “Qualität” der Kündigung, also dem Bestehen von Kündigungsgründen oder dem Einhalten der formalen An­for­de­run­gen an eine Kündigung ab. 

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Weiterführende Hinweise:
•           Höhe der Abfindung – Berechnung der Abfindungshöhe in Spezialfällen

•           Hausverkauf versteuern – Wie kannst du Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf vermeiden?
•           Ermittlung der Netto-Abfindung mit dem Brutto-Netto-Rechner (Abfindung)
•           Weitere Tips zum Steuersparen mit Immobilien
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•           Hinweise gesetzliche Kündigungsfrist bei Kündigung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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